EU-Staaten sollen selbst über den Anbau von Gen-Mais oder Gen-Kartoffeln in ihrem Staatsgebiet entscheiden dürfen. Das EU-Parlament stimmte gestern für das Selbstbestimmungsrecht der 27 Mitgliedsländer und folgte einem Vorschlag der EU-Kommission. Die Parlamentarier verschärften die Vorstellungen der Brüsseler Behörde.
Während deren Entwurf keine verbindliche Rechtsbasis schuf, auf die nationale Regierungen ihre Ablehnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) juristisch unanfechtbar stellen konnten, liefern die Abgeordneten dies nach. Die Mitgliedstaaten haben jetzt eine rechtliche Grundlage, um sich gegen Klagen von Landwirten durchzusetzen, die mit Gen-Pflanzen experimentieren wollen. Denn der Vorschlag der Abgeordneten schafft eine auf Umweltrecht gestützte sichere Basis.
Wer ein nationales GVO-Verbot kippen will, trägt dabei die Beweispflicht: Er muss nachweisen, dass ein geplanter Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Bedrohung für die Umwelt bedeutet. Mitgliedstaaten dürfen GVO auch bei "wissenschaftlicher Unsicherheit" verbieten, wenn etwa Studie gegen Studie steht.
Umweltverbände begrüßten die Entscheidung. Für Mute Schimpf von der Organisation Friends of the Earth haben die Abgeordneten ein klares Zeichen gesetzt, "dass sie auf der Seite der europäischen Bürger stehen, die gentechnisch veränderte Organismen mehrheitlich ablehnen".
Die EU-Kommission hatte angeboten, die letzte Entscheidung über den Anbau von GVO den nationalen Regierungen zu überlassen. Damit trug sie dem Umstand Rechnung, dass die Mitgliedstaaten bei der Gentechnik tief zerstritten waren. Länder wie etwa Österreich, Ungarn oder Luxemburg lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf ihren Feldern strikt ab, während andere, angeführt vor allem von den Niederlanden, in der Gentechnik große Chancen sehen.
Die 27 EU-Regierungen müssen dem Plan noch zustimmen. Da anzunehmen ist, dass die EU-Kommission zu ihrer eigenen Idee stehen wird, und das Parlament deren Vorstellungen noch erweitert hat, dürfte es den Regierungen nicht leicht fallen, das Rad ganz zurückzudrehen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz machte Bedenken gegen die Entscheidung des EU-Parlaments geltend. "Wir bezweifeln, dass sich eine europaweite Umsetzung des Vorschlags der Kommission mit den Regeln des Binnenmarktes und der WTO verträgt", sagte ein Ministeriumssprecher der Berliner Zeitung. Das Ministerium arbeite an bundeseinheitlichen, wissenschaftlich nachvollziehbaren Kriterien.
Sie sollen die rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bundesländer eigenständig die Abstände zwischen Feldern mit gentechnischen veränderten Pflanzen und Pflanzen aus herkömmlichem Landbau festlegen oder sich - wie Bayern es anstrebt - ganz gegen die Gentechnik entscheiden können. Der Kommissionsvorschlag sei dagegen nicht an Kriterien gebunden. "Das ist nach unserem Verständnis rechtlich bedenklich", so Eichele.


