Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gentechnikgesetz erklärt Cornelia Behm, Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für ländliche Entwicklung (Bündnis 90/Die Grünen):
Das Bundesverfassungsgericht hat den Angriff der Gentechnikindustrie, den das Land Sachsen-Anhalt mit dem Normenkotrollantrag geführt hat, abgewehrt. "Das ist ein Erfolg für die Umwelt, den Verbraucherschutz und nicht zuletzt für diejenigen Landwirte, die ohne diese risikobehaftete Technik wirtschaften wollen. Landwirte und Lebensmittelproduzenten, die ohne den Einsatz von Gentechnik produzieren wollen, können sich wehren - und die Verursacher können für Schäden zur Haftung herangezogen werden. Auch das Standortregister für Genfelder ist mit dem Grundgesetz vereinbar und wird somit dem Interesse der Öffentlichkeit nach Informationen gerecht.", sagt Cornelia Behm.
Das Bundesverfassungsgericht gibt den Kritikern der Gentechnik Recht, denn es warnt vor den Folgen einmal in die Umwelt ausgebrachten gentechnisch veränderten Materials. Cornelia Behm erklärt: "Der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist mit Blick auf die künftigen Generationen eine zentrale Aufgabe grüner Politik. Ich sehe uns bei diesem Anliegen durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. In der Interessenabwägung hat sich das Gericht gegen die Risiken der Gentechnik und für den Schutz der Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher entschieden."
Das Gentechnikgesetz war von der damaligen grünen Verbraucherschutzministerin Renate Künast auf den Weg gebrachten worden.
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