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27.01.2012 - Behm fordert dauerhafte Förderung für Öko-Aquakultur (Bündnis 90/Die Grünen)

"Die von der EU bisher geplante Förderung der ökologischen Aquakultur gemäß EU-Bio-Verordnung ist unzureichend und entspricht nicht der, die Biobetriebe in der Landwirtschaft erhalten."

Dies stellt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung der Bundestags-fraktion von Bündnis 90/Die Grünen als Reaktion auf eine Antwort der Bundes-regierung zur Förderung der Öko-Aquakultur, fest. Darin erkundigte sich Behm danach, ob sich die Regierung bei den Verhandlungen über die Fischerei-förderung in den Jahren 2014-2020 dafür einsetzen wird, für die zertifizierte Öko-Aquakultur in Analogie zur Förderung des Öko-Landbaus über eine zweijährige Umstellungs-förderung hinaus auch eine dauerhafte Förderung, die sogenannte Beibehaltungs-förderung, einzuführen?

"Es ist falsch und irreführend, dass Agrarstaatssekretär Bleser in seiner Antwort auf meine Frage behauptet, die Förderung der ökologischen Aquakultur sei im Wesentlichen den Vorschriften des Öko-Landbaus nachgebildet", kritisiert Behm. "Denn der am 2. Dezember vorgelegte Kommissionsvorschlag sieht in Artikel 53 weiterhin nur eine zweijährige Umstellungsförderung vor. Eine Beibehaltungsförderung, wie es sie für den Öko- Landbau als dauerhaften Ausgleich für höhere Kosten gibt, ist bisher nicht vorgesehen."

"Die in Artikel 54 vorgesehene Förderung einer Aquakultur, die Umweltleistungen erbringt, kann diese Beibehaltungsförderung nur begrenzt ersetzen. Denn es gibt dabei den Vorbehalt der Bewilligung und der Bewertung durch die Behörden", erläutert Behm. "Nur eine pauschale Beibehaltungsprämie für Betriebe, die gemäß der EU-Bio-Verordnung zertifiziert sind, schafft Investitionssicherheit."

Ausschnitt aus der Bundestagsdrucksache 17/8279 mit den in der Zeit vom 19. bis 30. Dezember 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen der Bundestagsabgeordneten

Frage 117
Abgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen):

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den am 2.Dezember 2011 vorgelegten Kommissionsentwurf für einen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (KOM(2011) 804) dafür einsetzen, in der Förderperiode von 2014 bis 2020 für die zertifizierte Öko-Aquakultur in Analogie zur Förderung des Öko-Landbaus über eine zweijährige Umstellungsförderung hinaus auch eine dauerhafte Beibehaltungsförderung einzuführen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 27.
Dezember 2011:

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung) vom 2. Dezember 2011 wurde dem Rat (Landwirtschaft und Fischerei) am 16. Dezember 2011 vorgestellt.

Die Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Aquakultur bildet einen Schwerpunkt der EMFF-Verordnung.

Die im Entwurf der EMFF-Verordnung enthaltenen Vorschriften zur "Förderung der Entwicklung einer ökologischen und energieeffizienten Aquakultur" sind im Wesentlichen den Vorschriften zur Förderung des Öko-Landbaus nachgebildet.

Die Bundesregierung wird nunmehr im Januar 2012 die für die Durchführung zuständigen Länder sowie die Wirtschafts- und Umweltverbände zu dem Entwurf anhören und sodann zu Einzelheiten des Entwurfs Stellung nehmen.

Kontakt
Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Cornelia Behm (MdB)
Sprecherin für ländliche Entwicklung und für Waldpolitik
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 71568
Fax: 030 - 227 76165
E-Mail: cornelia.behm[AT]bundestag.de
www.cornelia-behm.de