Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 19. Januar 2011 in einem erstinstanzlichen Urteil über die Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gegen die Neumarkter Lammsbräu entschieden, wobei das Urteil zunächst mündlich verkündet wurde.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zu einem späteren Zeitpunkt vor. Das Gericht spricht sich in seinem Urteil im Wesentlichen gegen eine Unterscheidung von Mineralwässern und Bio-Mineralwässern aus. Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb, die zwei Ziele durchsetzen will: Sie will generell den Begriff "Biomineralwasser" verbieten lassen. Und sie will untersagen lassen, dass ein Bio-Mineralwassersiegel verwendet wird.
Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu: "Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen. Die Neumarkter Lammsbräu wird weiter ihr Bio-Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Kristall" vertreiben. Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten."


