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22.07.2010 - Das Brokkoli-Patent (Märkische Allgemeine)

Die Bauern sind empört über den Versuch, ein Gemüse zu patentieren.

Die Bauern sind schwer beunruhigt. "Das ist ein Streufeuer der Industrie, um sich auch noch konventionelle Züchtungen unter den Nagel zu reißen", schimpft Reinhard Jung, der Geschäftsführer des Bauernbundes Brandenburg. Und Karsten Lorenz vom Landesbauernverband sieht das kaum anders: "Es kann nicht sein, dass Patente auf Pflanzen und Tiere vergeben werden, die durch ganz normale Selektion entstehen", so der Referent für Arten und Pflanzenbau des Verbandes.

Worüber sich die Landwirte so ereifern, wurde bis gestern hinter der gläsernen Fassade des Europäischen Patentamtes (EPA) verhandelt. Der Stein des Anstoßes: zwei Patente auf Pflanzen. Eines davon hat die britische Firma Plant Bioscience 2002 für eine Brokkolisorte angemeldet, die besonders viele Glucosinolate enthält ? ein Senföl, von dem vermutet wird, dass es vorbeugend gegen Krebs wirkt. Das andere Patent gehört dem israelischen Landwirtschaftsministerium, das im Jahr 2000 für eine Tomatensorte mit besonders geringem Wassergehalt beantragt wurde.

Nun sind Patente auf lebende Substanzen mittlerweile nichts Neues mehr. Konzerne wie der Saatguthersteller Monsanto lassen sich gentechnisch veränderte Sorten schon lange patentieren. Doch bei den Brokkoli- und Tomatensorten, um die es in den vergangenen Tagen ging, handelt es sich streng genommen um konventionell gezüchtete Pflanzen. Und genau deshalb schlagen die Bauern erst recht Alarm.

Und nicht nur die. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürchtet einen Präzedenzfall. Denn wenn Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen erhoben werden dürfen, dann bestehe die Gefahr, dass die Nahrungsmittelkonzerne über kurz oder lang ein Monopol auf viele Pflanzen- und Tiersorten erlangen ? zu Lasten der Landwirte und Verbraucher. Schon heute teilten sich in den USA drei bis vier Hersteller den Saatgutmarkt für Mais und Soja, sagt Christoph Then von Greenpeace.

Bedenken hat auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). "Eine Konzentration auf wenige, profitable Pflanzensorten oder Tierrassen gefährdet die biologische Vielfalt", sagte sie zu Beginn der Verhandlung, die von Protesten von Umweltschützern und Landwirten begleitet war. Beschwerde gegen das Brokkoli-Patent hatten neben dem Deutschen Bauernverband die beiden Zuchtkonzere Limagrain aus Frankreich und Syngenta aus der Schweiz eingelegt. Auf den ersten Blick ist die Sache ganz einfach.

Denn im Grunde ist nach europäischem Recht klar, dass es kein Patent auf Lebewesen geben darf. Patentierbar ist lediglich ein technisches Verfahren. Für gezüchtete Pflanzen und Tiere gibt es hingegen einen Sortenschutz. Das heißt, der Züchter kann für die Verwendung, etwa von Saatgut, eine Lizenzgebühr erheben. Damit kann aber ein anderer Züchter die Sorte bei Zahlung der Lizenzgebühr weiterverwenden und neue Sorten entwickeln.

Bei einem Patent hingegen müsste er zwanzig Jahre lang ? dann läuft in Europa der Patentschutz ab ? für jede neue Erfindung zahlen. Darauf, so vermuten die Gegner, setzen die Firmen. Und das macht das Ganze so kompliziert. Denn das besondere am Brokkoli-Patent ist, dass es einerseits auf ein technisches Verfahren bezogen ist, zugleich damit aber auch eine bestimmte Brokkoli-Sorte gemeint ist. Der Grund ist folgender: Das Verfahren ist ein aus der Gentechnik bekannter sogenannter molekularer Marker, mit dessen Hilfe das Genom einer Pflanze analysiert werden kann, um festzustellen, ob sie eine bestimmte Eigenschaft, in diesem Fall eine hohe Senfölkonzentration, aufweist.

Damit ist aber zugleich jede Brokkoli-Sorte, die diese Eigenschaften erkennen lässt, mitpatentiert, da dies nur mittels dieses Verfahrens festgestellt werden kann. Daher die Befürchtung der Umweltschützer und Bauern, dass es sich um einen Präzedenzfall handeln könnte: Nicht nur das Verfahren, sondern zugleich das Lebewesen wird damit, sozusagen durch die Hintertür, mitpatentiert.

Pflanzenerxperte Lorenz vom Landesbauernverband Brandenburg fordert deshalb: "Wir brauchen eine klare Trennung zwischen Methode und Produkt." Vereinfacht gesagt: Der gentechnische Marker kann seiner Ansicht nach patentiert werden, die Brokkoli-Sorte selbst aber nicht.

Ähnlich sieht das Andreas Graner vom Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben (Sachsen-Anhalt). Patente seien für Firmen zwar wichtig, um die hohen Entwicklungskosten wieder einspielen zu können, das Brokkoli-Patent gehe aber eindeutig zu weit. "Damit wird verhindert, dass irgendjemand anders solchen Brokkoli züchten kann", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".

Reinhard Jung vom Bauernbund wird in dieser Frage prinzipiell: "Das ist ein Versuch, uns die Verfügungsgewalt über Pflanzen und Tiere wegzunehmen." Ob das gelingt, will das EPA bis Ende des Jahres entscheiden.