Karlsruhe entscheidet, ob die strengen Haftungsregeln für Anbauer verfassungswidrig sind
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht heute das Gentechnikgesetz auf dem Prüfstand. Das 2004 verabschiedete Gesetz enthält Auflagen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. So müssen sich Bauern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen, in ein Standortregister eintragen lassen, in dem auf das Flurstück genau erfasst ist, wo Gen-Mais oder Gen-Kartoffeln stehen. Zum anderen müssen Bauern, die auf Gentechnik setzen, für Schäden haften, wenn angrenzende Felder ? etwa von Bio-Bauern ? durch Pollen von Gen-Pflanzen verunreinigt werden und die Ernte nicht zu verkaufen ist. Sachsen-Anhalt hält diese Regelungen für zu streng und verfassungswidrig.
"Wir erwarten durch die Bewertung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsklarheit", sagt Petra Penning, Sprecherin von Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU). Sachsen-Anhalt verfüge über eine "relativ hohe Forschungskompetenz" in der Pflanzenzüchtung. Die Biotechnologie könnte für das Land "zu einer wichtigen Branche werden".
Bei seiner Klage beruft sich Magdeburg darauf, dass die Haftungsregelungen den Anbau von Gen-Pflanzen unverhältnismäßig erschwerten und die Berufsfreiheit der Bauern einschränkten. Gegen die detaillierte Veröffentlichung im Standortregister macht Sachsen-Anhalt datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Dadurch würden Gentechnikgegner zu Feldzerstörungen geradezu eingeladen.
Die Gegenseite sieht dem Urteil gelassen entgegen. Wesentliche Teile seien bereits vom Europäischen Gerichtshof gebilligt worden, sagt der Chef der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Friedrich-Wilhelm Gräfe zu Baringdorf. Er lobt die geltende Regelung. "Sie hat dazu geführt, dass sich Gentechnik nicht wesentlich durchgesetzt hat". Ohnehin sei Gentechnik für Bauern unattraktiv, weil sie in der Bevölkerung abgelehnt werde. Der Anbau der in der EU zugelassenen Gen-Mais-Sorte Mon-810 ist zudem auf nationaler Ebene verboten, weil nach Ansicht von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) Risiken für die Umwelt nicht dokumentiert sind.
Womöglich nimmt Karlsruhe die Verhandlung zum Anlass, sich grundsätzlich zur Technologie zu äußern. Dafür spricht die Tagesordnung, die "Nutzen und Risiken des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen" thematisiert.


