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30.03.2011 - Landwirtschaftsministerium will Öko-Kontrollen reglementieren (agrarheute.com)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Öko-Kontrollen auf eine verbindliche und bundeseinheitliche rechtliche Grundlage stellen.

Dazu hat das Ressort jetzt den Entwurf einer Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Ökolandbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) vorgelegt. Bislang gibt es lediglich Leitlinien, die abgestimmt wurden zwischen der für die Zulassung der Kontrollstellen zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie den Länderbehörden, denen die Kontrolle obliegt. Mit der Verordnung soll festgelegt werden, welche Mindestanforderungen von den Kontrollstellen zu erfüllen sind. Diese Anforderungen beziehen sich beispielsweise auf die Durchführung von Probenahmen, Informationspflichten und Vorgaben für die Qualifikation des Personals.
 
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die Verordnung mit der Notwendigkeit, den derzeit bestehenden gravierenden Qualitätsunterschieden bei den Ökokontrollen entgegenzuwirken. Ein weiterer Wettbewerb der Kontrollstellen zu Lasten des Kontrollniveaus müsse unterbunden werden. Rechtlich verbindliche Mindeststandards seien dazu besser geeignet als nicht bindende Leitlinien, so das Agrarressort. Dort geht man davon aus, dass der Bundesrat die Vorlage noch vor der diesjährigen Sommerpause beschließen wird. Unterdessen ist aus der Wissenschaft und der Wirtschaft Kritik an dem Vorhaben laut geworden.

Unsicherheit durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe

Prof. Achim Spiller, Inhaber des Lehrstuhls für Lebensmittel- und Agrarmarketing am Department für Agrarökonomie der Universität Göttingen und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums, und der Geschäftsführer der Gesellschaft für Ressourcenschutz Göttingen, einem der führenden deutschen Zertifizierungsunternehmen, Dr. Jochen Neuendorff, stellen in einem gemeinsamen Beitrag die Wirksamkeit der Verordnung grundsätzlich in Frage.

Die Autoren bezweifeln, dass die geplanten Vorschriften tatsächlich einen wirksamen Beitrag zum Schutz vor Betrug im Ökolandbau leisten können. Sie weisen darauf hin, dass der zunehmende Detaillierungsgrad der gesetzlichen Regelungen zum Ökolandbau entgegen der Erwartung nicht weniger, sondern mehr Interpretationsspielräume schaffe, weil zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden müssten.
 
Die immer detaillierteren, sehr komplexen Vorgaben könnten zudem dazu führen, dass Wirtschaftsbeteiligte und Öko-Kontrollstellen aus ihrer Eigenverantwortung und Haftung entlassen würden. Vor diesem Hintergrund geben Spiller und Neuendorff zu bedenken, "ob nicht weniger Detailregulierung auf der einen Seite und ein stärkerer Ausbau von Haftungs- und Reputationsmechanismen auf der anderen Seite ein zielführenderer Weg zu einer verlässlichen Öko-Kontrolle sein könnte."