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05.08.2010 - Öko-Bauern sollen verschont bleiben: Minister sagt Fördermittel zu (Märkische Allgemeine)

Die Förderung für den ökologischen Landbau in Brandenburg ist zumindest für das Jahr 2011 gesichert. "Da wollen wir nicht kürzen", erklärte Jörg Vogelsänger (SPD) gestern bei einem Besuch in der Gläsernen Molkerei in Münchehofe (Dahme-Spreewald).

Gegenüber den Landwirten gibt es Vogelsänger zufolge Verpflichtungen von insgesamt 16 Millionen Euro im Jahr - und die seien gesichert. Darin enthalten sind Geld des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. In der Agrarbranche war die Rede davon, dass Brandenburg im nächsten Jahr 16,6 Millionen Euro Landesmittel im Agrarhaushalt einsparen wolle. Öko-Landwirte fürchteten Kürzungen. Die Frage, ob statt der Ökobranche nun Landeshilfen für Investitionen in Agrarbetrieben oder für Projekte in ländlichen Räumen den Sparzwang zu spüren bekommen, ließ Vogelsänger unbeantwortet. 2011 wird es "in allen Bereichen weniger Geld" geben, sagte er nur und verwies darauf, dass es im September einen Kabinettsbeschluss geben werde.

Vertreter der Ökobranche zeigten sich unzufrieden mit den Erklärungen Vogelsängers. "Das Gespenst der Einsparvorgaben spukt grundsätzlich im Raum", monierte Michael Wimmer, Geschäftsführer der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau (FÖL) Berlin-Brandenburg. Er hätte sich "eine klare Aussage des Ministers gewünscht, wie er sich gegenüber dem Finanzministerium verhält". Die erhoffte Planungssicherheit für Biobetriebe über 2011 hinaus sei das jedenfalls nicht.

Die Förderung der Ökobetriebe im Land ist über Verträge mit fünfjähriger Laufzeit geregelt. Das meiste Geld kommt dabei von der EU. Genau deswegen fürchten Ökobauern Probleme bei der Verlängerung von auslaufenden Verträgen oder bei neuen Anträgen. Denn die aktuelle Förderperiode der EU läuft nur bis Ende 2013. Danach ist nicht sicher, wie viel Geld es aus Brüssel gibt. Jens-Uwe Schade, Sprecher des Agrarministeriums, erklärte gegenüber der MAZ, dass es möglich sei, genehmigtes EU-Geld bis zu zwei Jahre nach Ablauf der Förderperiode auszureichen.