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08.06.2011 - Ökolandbau soll in der EU-Agrarreform bevorzugt werden (agrarheute.com)

Der ökologische Landbau soll für den Bezug der Direktbeihilfen in voller Höhe nicht die Erfüllung spezieller Greening-Auflagen nachweisen müssen. Das hat EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloș anlässlich der Jahrestagung der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM) angekündigt.

Biolandwirte seien unter der neuen Ökologisierungskomponente automatisch förderfähig, erklärte Cioloș in Gödöllõ. Das sei eine klare Anerkennung für den Beitrag der Ökobetriebe zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Ferner wolle man die bestehenden, auf Biohöfe zugeschnittenen Maßnahmen innerhalb der ländlichen Entwicklung stärken, um einerseits die Umstellung von konventionell auf bio zu fördern und andererseits bereits bestehende Ökobetriebe in ihrer Entscheidung zu bestärken. Auch die Forschung im Biobereich soll mit EU-Mitteln vorangebracht werden.

Beitrag des Biosektors anerkennen
"Die Wahrnehmung des ökologischen Landbaus hat sich im Laufe des vergangenen Jahrzehnts beträchtlich gewandelt", so der Kommissar. Die Biobauern hätten es geschafft, eine starke Verbindung zu den Verbrauchern aufzubauen. Den EU-weiten Gesamtumsatz des Sektors bezifferte Cioloș auf 20 Milliarden Euro jährlich. Er zeigte sich überzeugt, dass sich diese positive Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen werde. Die EU habe den ökologischen Landbau immer unterstützt und dabei ein klares Regelwerk aufgebaut. Daran wolle man weiterarbeiten.

Problem "Biowein" schnell lösen

Hinsichtlich der noch ausstehenden Einführung einer echten Bezeichnung "Biowein" zeigte sich der Kommissar optimistisch, dass noch vor der Sommerpause eine Lösung gefunden werden könne - rechtzeitig vor der Lese 2011. "Ich möchte allerdings ganz deutlich unterstreichen, dass ich keine Lösung akzeptieren werde, die die Glaubwürdigkeit des ganzen Sektors untergraben würde", so Cioloș. Bislang gibt es EU-rechtlich gesehen keinen "Biowein", sondern lediglich Wein aus biologisch angebauten Trauben. Die Weinbereitung kann prinzipiell nach allen zugelassenen konventionellen Methoden erfolgen. In der Kommission ist man deshalb der Meinung, dass ein Ökowein, der diese Bezeichnung verdient, auch gewisse zusätzliche Auflagen in der Vinifizierung erfüllen muss.

Knackpunkt Schwefelgehalt
Bereits 2010 sollten entsprechende Regeln gefunden werden, was vor knapp einem Jahr allerdings an der Frage des zulässigen Schwefelgehalts scheiterte. Die Brüsseler Behörde wollte die für Biowein erlaubten Sulfitmengen gegenüber konventionell hergestelltem Rebensaft deutlich senken, nämlich um jeweils 50 mg/l auf 100 mg/l Rotwein beziehungsweise 150 mg/l Weiß- oder Roséwein. Insbesondere von deutscher Seite wurde dies unter Verweis auf das hiesige, vergleichsweise kühle Klima abgelehnt. Die Schwefelung trägt zur Haltbarmachung des Weins bei.

Ferner sollten in Biowein insgesamt weniger Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Eingang finden. Insgesamt acht Weinbereitungsverfahren sollten nur eingeschränkt oder gar nicht eingesetzt werden dürfen, darunter die künstliche Senkung des Alkoholgehalts, der nachträgliche Entzug von Schwefeldioxyd oder die Umkehrosmose. Als Cioloș sah, dass er im zuständigen Ausschuss keine ausreichende Mehrheit für seine Pläne finden würde, zog er den Vorschlag zurück.