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21.07.2010 - Saatgutrecht gefährdet Kulturpflanzenvielfalt (VERN)

Brandenburgweite Erhaltungsinitiative fordert gemeinsam mit WissenschaftlerInnen aus Berlin und Göttingen, mit novellierten Saatgutgesetzen künftig die Agrobiodiversität zu fördern.

Die Sicherung unserer Ernährung hängt heute und auch in der Zukunft wesentlich von der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen ab. In Deutschland sind es vor allem ehrenamtlich arbeitende Saatgutinitiativen, die seltene Arten und Sorten von Nutzpflanzen am Leben erhalten und deren Saatgut auch Erwerbs- und Hobbygärtnern zur Verfügung stellen. Ganz legal ist diese Arbeit bislang jedoch nicht, denn zwei Gesetze regeln streng, was hier zu Lande in Gärten, auf Feldern und auf Äckern ausgesät werden darf. So bewegen sich hiesige Saatgutinitiativen bei der Weitergabe auch nur von Kleinstmengen von Saatgut von historischen Sorten mitunter in einer Grauzone.

Um dies zu ändern, und auch um den Verlust an genetischer Vielfalt einzudämmen, muss die Politik dringend handeln. Die aktuelle Anpassung des deutschen Rechts an eine EU-Richtlinie zu den so genannten Erhaltungsorten bei Gemüse bietet Anlass für eine neue Weichenstellung und für die Förderung des lebendigen Erhalts von Saatgut ausserhalb von Genbanken. Nach geltendem Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) und ebenso nach dem Sortenschutzgesetz (SortG) darf in Deutschland nur Saatgut amtlich geprüfter und zugelassener Sorten in Verkehr gebracht werden. Mit der EU-Richtlinie zu historischen Gemüsesorten (Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26.11.2009), die von genetischer Erosion bedroht sind (Erhaltungsorten), will der Gesetzgeber diese juristische Behinderung für die Erhaltung genetischer Ressourcen ausräumen.

Allerdings befasst sich die Richtlinie lediglich mit einem Teil der betroffenen alten Sorten, und zwar mit jenen, die ein Potenzial für eine wirtschaftlich rentable Nutzung besitzen. Für diese Sorten, ist ein vereinfachtes Anmeldungsverfahren mit ermäßigten Anmeldungsgebühren vorgesehen. Dagegen erfasst die Richtlinie nicht die Fülle der alten Gemüsesorten, die oft auch Bestandteil von Sammlungen in Genbanken sind und die aktiv von Saatgutinitiativen erhalten werden. Diese Sorten waren nie amtlich zugelassen oder ihre Zulassung ist erloschen. Alte Sorten lassen sich heute gut auf kleinen Flächen im Hobbygarten nutzen, besitzen aber nicht immer das ökonomische Potenzial, das den Aufwand einer Sortenanmeldung rechtfertigen würde.

Wenn Saatgutinitiativen diese alten Gemüsesorten nun anmelden müssten, um deren Saatgut in Verkehr zu bringen, würde dies ihren finanziellen Rahmen vollkommen prengen. Denn bei der Vielzahl der erhaltenen Sorten kämen Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro zusammen. Mit der Folge, dass die Sorten zurück in die Genbanken wandern und die lebendige Erhaltung durch Nutzung nicht mehr möglich ist. Dies erklärt, weshalb der Saatguthandel mit solchen historischen Sorten anders geregelt werden muss. Die einfachste und wirksamste Lösung ist hier die Freigabe von Kleinstmengen von Saatgut für den Handel. Damit kann die Arbeit der Saatgutinitiativen nicht nur von bürokratischem Aufwand und von finanziellen Belastungen befreit, sondern schließlich auch legalisiert werden.

Österreich und die Schweiz machen bereits vor, dass dieser Weg einer Kleinstmengen-Regelung der richtige ist, um die Kulturpflanzenvielfalt auch zukünftig durch das Potenzial alter Sorten oder regionaler Besonderheiten zu fördern. Eine ausführliche Stellungnahme zur Anpassung der EU-Richtlinie 2009/145/EG ?Erhaltungssortenrichtlinie ? in deutsches Recht ist am 05. Juli 2010 an Bundesministerin Ilse Aigner und verschiedene Referate im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegangen, ebenso wie an das Bundessortenamt, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages und auch an das Brandenburger Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV). Darin wird gefordert, dass sich die Politik bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht für die Förderung der Agrobiodiversität einsetzt.

Die Stellungnahme kann per Mail an vern_ev[AT]freenet.de angefordert werden.

Kontakt
Gunilla Lissek-Wolf
Verein zur Erhaltung und Rekultivierung
von Nutzpflanzen in Brandenburg (VERN) e.V.
Mobil: 0171 - 72 83 134
E-Mail: gunilla.lissek-wolf[AT]web.de

Rudi Vögel
Landesumweltamt Brandenburg (LUA)
Mobil: 0157 - 77 860 409
Tel.: 03334 - 66 27 28
E-Mail: rudi.voegel[AT]lua.brandenburg.de