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11.12.2010 - Urteil im Patentstreit um Brokkoli (Berliner Zeitung)

Es ist ein Etappensieg, aber noch kein Durchbruch. Mit dieser Einschätzung kommentieren Umweltschützer eine Entscheidung des Europäischen Patentamts in München zu Bio-Patenten.

Veröffentlicht wurde ein Spruch der Großen Beschwerdekammer zu Schutzrechten auf Brokkoli und Tomaten, dem Präzedenzcharakter für viele Patente auf Pflanzen und Tiere eingeräumt wird. Darin bezeichnen die Patentrichter das in den Patenten EP 1069819 (Brokkoli) und EP 1211926 (Tomate) erteilte Zuchtverfahren nachträglich als nicht patentierbar. Damit wird aber nicht automatisch das zugleich erteilte Schutzrecht auf Samen und die eigentliche Pflanze kassiert, betonte ein Sprecher der Behörde in München.

Auf diesen Umstand verweisen auch Experten der Umweltschutzorganisation Greenpeace und des Bunds ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die den Fall mit Protestaktionen begleitet hatten. Das letzte Wort hat nun die technische Beschwerdekammer des Patentamts, die den Spruch der Großen Kammer für konkrete Einzelfälle auslegen muss. Dieses finale Urteil wird voraussichtlich erst 2011 gefällt. "Bleiben Samen und Pflanzen patentiert, ist der jetzige Spruch wertlos", stellt Greenpeace-Experte Christoph Then klar. "Es ist noch kein Durchbruch", sagt auch BÖLW-Chef Felix Prinz zu Löwenstein. Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) fordert Klarheit und stellt sich auf die Seite der Patentkritiker. "Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt", kommentierte sie den Patentstreit.

Bei den umstrittenen Züchtungsverfahren für Brokkoli und Tomate geht es nicht um Gentechnik sondern naturnahe Züchtung. Der erfinderische Anspruch der britischen Firma Plant Bioscience (Brokkoli) und des Staates Israel (Tomate) liegt in den technischen Methoden zur Auswahl bestimmter Pflanzenmerkmale. Im Fall von Brokkoli kann so eine Sorte gezüchtet werden, die einen Wirkstoff gegen Krebs in hoher Konzentration erhält. Im Fall der Tomate ist eine Pflanze die Folge, die sehr wasserarm ist und sich deshalb ideal zur Herstellung von Ketchup eignet. Diese Eigenschaften werden von den beiden Patentinhabern, die um ihr Schutzrecht fürchten müssen, mittels Genmarkern identifiziert. Nur diese Methode hat das Amt bislang als nicht schützenswert verworfen. Ob als Konsequenz daraus auch der Same oder die Pflanze selbst nicht patentierbar sind, ist noch offen.