Die staatliche Bio-Kontrolle
Ökologischer Landbau ist eine Sache ohne Wenn und Aber: Alle Unternehmen, die Bio-Produkte erzeugen, aufbereiten, einführen oder vermarkten, werden streng kontrolliert und müssen ihre Zulassung jährlich erneuern lassen.
22 private Kontrollstellen, die staatlich zugelassen sind, kontrollieren die Betriebe auf die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung. Mindestens einmal jährlich finden angekündigte Kontrollen, darüber hinaus zusätzlich bei mindestens 10 Prozent der Unternehmen stichprobenartige und verdachtsorientierte Kontrollen statt.
Kontrolliert wird die gesamte Wertschöpfungskette, vom Rohstoff über die Verarbeitung bis hin zum Handel. Es muss detailliert Buch geführt werden über den Anbau, die Verarbeitung, die Haltung der Tiere, den Kauf von Betriebsmitteln sowie über den Verkauf von Produkten. Der Import von Erzeugnissen des ökologischen Landbaus aus Staaten außerhalb der EU unterliegt ebenfalls der EG-Öko-Verordnung. Die Produkte müssen bezüglich Erzeugung, Verarbeitung und Kontrollbestimmungen mit den Vorschriften der EU "gleichwertig" sein.
Bei Verstößen dürfen die Produkte nicht weiter vermarktet werden.
Was geschieht bei einer Kontrolle?
- Die Betriebsgebäude werden besichtigt.
- Es wird überprüft, ob konventionelle und ökologische Erzeugnisse getrennt gelagert werden.
- Die Pflanzenbestände werden besichtigt und beurteilt.
- Von Böden und Pflanzen werden stichprobenartig Proben genommen.
- Die Aufzeichnungen zu Fruchtfolge und Düngung werden eingesehen.
- Die Saatgutherkunft wird überprüft.
- Die Tierhaltung wird überprüft: Tierzukauf, Behandlung von Krankheiten, Futtermittelherkunft, Haltungssysteme usw.
- Die Kennzeichnung der Produkte wird kontrolliert.
- Die Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien (Produktionsmethoden, Zusatzstoffe) wird überwacht.
- Alle Warenflüsse (Zu- und Verkauf) werden überprüft.



