Verarbeitung

Verarbeitung

Verarbeiter von ökologischen Produkten erfüllen hohe Qualitätsanforderungen, die durch die EG-Öko-Verordnung genau geregelt sind. Die Richtlinien der Öko-Anbauverbände übertreffen in vielen Bereichen die gesetzlichen Kriterien.

Für Bio-Lebensmittel werden ausschließlich ökologisch erzeugte Zutaten verwendet, die bis zum ursprünglichen Ausgangsprodukt rückverfolgbar sein müssen. Mindestens 95 % der Zutaten müssen zertifiziert sein, nur, wenn Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbart sind, dürfen maximal 5 % konventionell sein – und ausschließlich dann, wenn sie im Anhang der EG-Öko-Verordnung aufgelistet sind.

In der Weiterverarbeitung von Bio-Produkten gilt, dass nur unvermeidbare Hilfs- und Zusatzstoffe verwendet werden, aber keine gentechnisch veränderten Zutaten, Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker, künstlichen Farbstoffe, naturidentischen und künstlichen Aromen und Bestrahlung zur Haltbarmachung. Da Bio-Produkte so naturbelassen wie möglich sein sollen, sind im Bio-Bereich die Zusatzstoffe streng limitiert. Während in der konventionellen Lebensmittelverarbeitung ca. 400 Zusatzstoffe erlaubt sind, dürfen nach der EG-Öko-Verordnung nur rund 50 Zusatzstoffe verwendet werden, nach den Richtlinien der Öko-Anbauverbände lediglich 22.