Agrarminister Vogelsänger kündigt weitere Initiativen bei der Umsetzung des Tierschutzplans Brandenburg an

Agrarminister Vogelsänger kündigt weitere Initiativen bei der Umsetzung des Tierschutzplans Brandenburg an

Brandenburg hat Ende 2017 als eines der ersten Bundesländer einen Tierschutzplan erarbeiten lassen. Dieser enthält 144 Vorschläge für Einzelmaßnahmen, die einen besseren Tierschutz in der Nutztierhaltung bewirken sollen. Im Rahmen der heutigen Sitzung des Brandenburger Landtags hat Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger über den Stand der Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie über den weiteren Fahrplan der Bewertung beziehungsweise Bearbeitung des Plans informiert.

Adressat des im großen Konsens mit Wissenschaftlern, Praktikern und Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelten Tierschutzplans Brandenburg sind in der Landesregierung eine Reihe von Ministerien. Die erste Analyse zeigt, dass die Einzelmaßnahmen in acht inhaltliche Gruppen eingeordnet werden können.

Danach entfallen auf das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz 59 der Maßnahmen, auf das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 43 und auf das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung einer der aufgeführten Umsetzungsvorschläge. Als ressortübergeifend werden 33 Maßnahmen eingestuft. Direkt auf die Wirtschaftsbeteiligten kommen 8 Maßnahmen zu.

Vogelsänger: "Eine abschließende Bewertung aller Maßnahmen liegt, rund einen Monat nach der Übergabe des Plans, noch nicht vor. Dennoch sehen wir schon jetzt einige Schwerpunkte, die wir bearbeiten wollen."

Aktuelle Schwerpunkte des Agrarressorts zur Bearbeitung des Tierschutzplans

Mit der aktuellen Neufassung der Beraterrichtlinie werden auch Inhalte des Tierschutzplans als Themenschwerpunkte verankert. "Wir werden Themen des Tierschutzplans verstärkt in den Angeboten der Bildungsträger verknüpfen", erklärte Minister Vogelsänger.

Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung wird die Richtlinie hinsichtlich tierschutzgerechter Projektkriterien weiter entwickelt. Bereits im Vorfeld war in dieser Richtlinie auf die so genannte Premiumförderung umgestellt worden, die über den gesetzlichen Haltungsstandards liegt. Flächenlose Tierhalter werden in Brandenburg nicht über die Agrarinvestitionsförderung unterstützt.

Für die organisatorische und finanzielle Begleitung des Tierschutzplans beantragt das Agrarministerium beim Landtag Mittel im Doppelhaushalt 2019/2020. Zusätzliche Mitarbeiter sollen sich zukünftig mit der wissenschaftlichen und praxiswirksamen Umsetzung von Maßnahmen des Tierschutzplans befassen. Ebenfalls mit der Haushaltsanmeldung für die kommenden zwei Jahre wird Geld für die Arbeit mit Demonstrationsbetrieben beantragt.

Weiterhin stehen Mittel aus der bereits gestarteten Europäischen Innnovationspartnerschaft für den Agrarbereich – EIP-AGRI – zur Verfügung. Mehr Informationen: www.agrar-umwelt.brandenburg.de/info/tierschutzplan und www.eip-agri.brandenburg.de.

Kontakt
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt
und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade – Pressesprecher
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 86670-16
Mobil: 0172 3927202
Fax: 0331 86670-18
E-Mail: Jens-Uwe.Schade@mlul.brandenburg.de
www.mlul.brandenburg.de