Auch zwei Jahre nach EuGH-Urteil: Neue Gentechnik ist und bleibt Gentechnik

Auch zwei Jahre nach EuGH-Urteil: Neue Gentechnik ist und bleibt Gentechnik

Am morgigen Samstag jährt sich zum zweiten Mal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu neuer Gentechnik. Den Jahrestag kommentiert Daniela Wannemacher, Gentechnik-Expertin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„2018 hat der Europäische Gerichtshof ein klares Urteil gefällt: Auch die neuen gentechnischen Verfahren sind Gentechnik. Das begrüßen wir weiterhin ausdrücklich, denn nur so gelten auch für mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellte Organismen Vorgaben zur Risikoprüfung, Kennzeichnung, Zulassung und Transparenz.

Nur so bleibt sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch landwirtschaftlichen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben die Wahlfreiheit erhalten, Produkte ohne Gentechnik zu verwenden. Wir werden uns auch weiterhin gegen die Bestrebungen von Agrar-Industrie und Biotechnologie stemmen, das Urteil zu ignorieren und die neue Gentechnik unreguliert und ungekennzeichnet auf unsere Äcker und Teller zu bringen. Nur mit einer Regulierung innerhalb des EU-Gentechnik-Rechts sind die Risikoprüfung und Zulassung verpflichtend – nur dann kommt das Vorsorgeprinzip zum Tragen und kann eine verlässliche Aussage zu den ökologischen Risiken neuer Gentechnik getroffen werden.

Der BUND appelliert deshalb an die Europäische Kommission und die Bundesregierung, die im Green Deal deutlich angekündigten Nachhaltigkeitsziele auch in der Landwirtschaft umzusetzen. Das heißt: eine krisenfeste, weil vielfältige und anpassungsfähige Landwirtschaft, die stärker in regionalen Kreisläufen verankert ist, zu fördern sowie ökologische Innovationen in Forschung und Anwendung. Und nicht: mit Gentechnik auf die Art von gestrigem Agrarbusiness zu setzen, die unsere Ökosysteme und Lebensgrundlagen gefährdet.“

Hintergrund:
Vor zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-528/16 geurteilt, dass auch die neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas & Co. unter die europäische Gentechnik-Regulierung fallen. Zu diesem Schluss waren auch die zwei vorliegenden Rechtsgutachten gekommen. Auch die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie bezüglich der Gentechnik Wahlfreiheit garantiert.

Mythen der Gentechnik:
„Gentechnik in der Landwirtschaft: Viele Risiken – kein Nutzen“: www.bund.net/themen/landwirtschaft/gentechnik/risiken
„Neue Gentechnik keine Lösung für die Klimakrise“: www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/kommentar-neue-gentechnik-keine-loesung-fuer-klimakrise

Weitere Informationen:
Das vom BUND mitbeauftragte Gutachten von Prof. Dr. Ludwig Krämer finden Sie unter: https://www.testbiotech.org/sites/default/files/Kraemer_Legal%20questions_new%20methods_0.pdf

Kontakt
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
Daniela Wannemacher
Kaiserin-Augusta-Allee 5
10553 Berlin
Mobil: 0159 01340227
E-Mail: daniela.wannemacher@bund.net
www.bund.net