E-Learning-Programm hilft bei neuer EU-Bio-Verordnung

E-Learning-Programm hilft bei neuer EU-Bio-Verordnung

Seit dem Januar 2022 gilt die EU-Bio-Verordnung 2018/848. Die neuen Vorgaben zum Vorsorgekonzept, zum Umgang mit Verdachtsfällen oder auch die neuen Prozesse für den Import von Bio-Ware aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind für viele Bio-Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft eine Herausforderung.

„Wegen der Neuregelungen empfehle ich eine sorgsame und rechtzeitige Vorbereitung auf die Bio-Kontrolle 2022“, sagt Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller. Das E-Learning org-lex.eu bietet einen Einstieg zur neuen EU-Bio-Verordnung. Elf Autor:innen, jede:r ein Spezialist auf seinem Gebiet, bringen in 11 Lerneinheiten die Änderungen in der neuen Bio-Verordnung (EU) 2018/848 auf den Punkt.

Von der landwirtschaftlichen Erzeugung, über die Aquakultur und die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln bis hin zu den neuen Regelungen für Drittlandsimporte werden alle Aspekte des „Grundgesetzes für die Bio-Branche“ abgedeckt. Das Programm ist an das heutige Wissen und die Auslegungen von Kommission und Verbänden angepasst.

Die Inhalte werden kontinuierlich fortgeschrieben. „Wir haben das E-learning www.org-lex.eu gerne genutzt“, so M. Gertz, ehemaliger Landes-Öko-Referent aus Hamburg. „Auch den zuständigen Landesbehörden in Deutschland ermöglicht das Lernwerkzeug eine gute Einarbeitung in die Neuregelungen.“

Die Online-Lernplattform www.org-lex.eu wird vom Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ GmbH) und der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH in Kooperation mit der HTW Dresden zur Verfügung gestellt.

Zur Anmeldung: E-Learning zur neuen EU-Bio-Verordnung
https://www.org-lex.eu/

Kontakt
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS)
Dr. Jochen Neuendorff – Geschäftsführer
Prinzenstr. 4
37073 Göttingen
Tel.: 0551 58657
Fax: 0551 58774
E-Mail: jochen.neuendorff@gfrs.de
http://www.gfrs.de