Chancen der Agroforstwirtschaft als Klimaschutz- und Anpassungsinstrument verkannt

Chancen der Agroforstwirtschaft als Klimaschutz- und Anpassungsinstrument verkannt

Neues Klimaschutzprogramm der Bundesregierung übersieht Agroforstwirtschaft. Am 04.10.2023 ist das aktualisierte Klimaschutzprogramm 2023 von der Bundesregierung veröffentlicht worden. Die Maßnahmen im Sektor Landwirtschaft weisen aus Sicht des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. allerdings erhebliche Mängel auf.

Die Agroforstwirtschaft, die seit einigen Jahren zunehmend als geeignete Maßnahme für den aktiven Klimaschutz gilt, wird komplett ausgespart. Auch im Bereich der naturbasierten Lösungen durch Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) wird neben Maßnahmen im Bereich Waldnutzung und Wiedervernässung von Mooren nur die Förderung urbaner Waldgärten genannt. Aus Sicht des DeFAF e.V. stellt dies ein großes Versäumnis dar und zeigt, dass die großen Potentiale der Agroforstwirtschaft im Landwirtschaftssektor noch immer nicht ausreichend wahrgenommen werden.

Agroforstwirtschaft als Klimaschutzinstrument

Die Herausforderungen des Klimawandels erfordern innovative Ansätze, um die Auswirkungen auf unsere Lebensgrundlagen abzufangen. Trotz des enormen Potentials der Agroforstwirtschaft durch Klimaschutz und Klimaanpassung dem Klimawandel zu begegnen, wird diese Bewirtschaftungsform noch immer nicht hinreichend als solches von der Politik erkannt! Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zum Beispiel bewertet die Eignung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft.

Die Abschätzungen haben verdeutlicht, dass mit der Öko-Regelung Nr. 3 (Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise) von allen ergriffenen Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bei vergleichsweise geringer Umsetzungsfläche die größte Treibhausgas-Minderungsleistung erreicht werden kann. Demnach beträgt diese bei Erreichen der Ziel-Gehölzfläche von 200.000 ha im Jahr 2026 rechnerisch 2,08 Mio. t CO2-Equivalente jährlich. Hierbei wurde unterstellt, dass das Gros der zu etablierenden Agroforstgehölzfläche und damit die hierauf zurückzuführenden THG-Minderungen mittels Umsetzungsprogramme im Rahmen der 2. Säule der GAP (ELER) durch die Bundesländer erreicht werden kann. Jedoch bieten aktuell nur zwei Bundesländer Investitionsförder-programme an. Über die 1. Säule wird lediglich die Beibehaltung der Agroforstwirtschaft gefördert

Unbürokratische Investitionsförderung zur Zielerreichung Agroforstwirtschaft und Klimaschutz dringend erforderlich

Die Erstfinanzierung der Etablierung von Agroforstsystemen ist daher essentiell zu einer erfolgreichen Förderung der Beibehaltung. Das Ziel der Bundesregierung, Agroforst-gehölzflächen im Umfang von 200.000 ha in dieser Agrarförderperiode zu erreichen, steht und fällt mit der angedachten Investitionsförderung und deren unbürokratischen Ausgestaltung durch die Länder. Der Bund hat durch deren Aufnahme in den Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) eine wesentliche Grundlage geschaffen, die Länder bei der Finanzierung der Agroforstwirtschaft maßgeblich zu unterstützen. Gleichzeitig sieht der Entwurf des Haushaltsplan 2024 signifikante Kürzungen der GAK-Mittel vor.

Der DeFAF e.V. fordert daher die prioritäre Einbindung von Agroforstwirtschaft in das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Finanzierungsinstrumente im Rahmen der GAP sollen zielgerichteter eingesetzt und von der Bundesregierung unterstützt werden, um die gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 verbindliche Minderung der gesamten THG Deutschlands um mindestens 65% gegenüber 1990 auch im Bereich Landwirtschaft zu erreichen.

Kontakt:
Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V.
Julia Günzel
Karl-Liebknecht-Straße 102 Haus B
03046 Cottbus
Tel.: 0355 752 132 43
E-Mail: pr@defaf.de
www.defaf.de