EuGH bestätigt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik – Bundesregierung muss jetzt Regulierung und Kennzeichnung umsetzen!

EuGH bestätigt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik – Bundesregierung muss jetzt Regulierung und Kennzeichnung umsetzen!

Heute bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch gentechnische Verfahren wie CRISPR, ODM und Co. nach dem Europäischen Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden müssen. Das Urteil kommentiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

"Jetzt ist es amtlich: Gentechnik ist Gentechnik. Das hat Europas höchstes Gericht heute klar und deutlich bestätigt. Das Gericht bekräftigt damit, was eigentlich schon immer klar war. Dass nämlich auch die tiefen technischen Eingriffe in das Erbgut von Lebewesen mit einer Gentechnik-Schere als Gentechnik eingestuft und reguliert werden müssen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung wissenschaftliche Fakten ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Grundlagen, und insbesondere das Vorsorgeprinzip.

Was aus dem Urteil folgen muss, ist klar: Die Bundesregierung muss gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Regulierung und Kennzeichnung für die neuen Gentechniken voll-umfänglich umgesetzt werden. Bundesministerin Julia Klöckner muss Berlin und in Brüssel auch darauf dringen, dass die Unternehmen für Verfahren wie CRISPR und Co. Referenzmaterial und Nachweisverfahren liefern müssen. Schließlich dürfen die neuen Gentechnik-Organismen Europas Landwirten oder Verbrauchen nicht einfach untergejubelt werden, wenn zum Beispiel Saatgut aus Ländern außerhalb Europas importiert wird.

Die europäischen Richter sorgen dafür, dass Bauern und Verbraucher weiter selbst darüber entscheiden können, was sie anbauen und essen."

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