Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg: Tierwohl und Klimawandel im Fokus

Förderung von Beratungsdienstleistungen in Brandenburg: Tierwohl und Klimawandel im Fokus

Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat heute eine neue Richtlinie zur Förderung von Beratungsdienstleistungen in Kraft gesetzt. Diese soll landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen zu Gute kommen. Es ist die erste Richtlinie zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe. Dafür stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung.

Vogelsänger: "Gerade auch während der Arbeit am Tierschutzplan Brandenburg ist deutlich geworden, dass wir zukünftig eine breitere Unterstützung für Berater brauchen. Mit der Vorlage der Beraterrichtlinie lösen wir unsere Zusage sein, dies als eine der ersten Schlussfolgerungen aus dem Plan umzusetzen. Darüber können wir auch Anliegen umsetzen, die uns in Fragen des besseren Wissenstransfers aus der Wissenschaft in die Praxis übermittelt wurden." Die Förderung dient der Verbesserung der wirtschaftlichen, tier- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen zur Gewährleistung einer leistungsfähigen und an zukünftige Anforderungen ausgerichteten Landwirtschaft. 

Zu den förderfähigen Schwerpunkten gehören unter anderem die Beratung zur Diversifizierung, zu produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen und zum Tierwohl genau so wie die Beratung ökologischer Betriebe zur Optimierung ihres Managements und der Vermarktung. Darüber hinaus ist es über die neue Richtlinie möglich, sich zu sozioökonomischen Themen, zum Beispiel Liquiditätsproblemen, beraten zu lassen. Insgesamt listet die Richtlinie 23 Beratungsschwerpunkte auf. 

Eine Besonderheit der Richtlinie besteht in der Unterscheidung zwischen Antragsteller und Endbegünstigten. Antragsteller und damit Zuwendungsempfänger sind die Anbieter von Beratungsdienstleistungen. Der Endbegünstigte ist der landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Betrieb, der eine geförderte Beratungsdienstleistung erhält. Außer bei Beratungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, für die bis 80 Prozent der Kosten gefördert werden, können alle anderen Beratungsdienstleistungen mit bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden.

Endbegünstigte können sich pro Jahr zu maximal drei Schwerpunkten beraten lassen. Die Förderung beträgt bis zu 1.500 Euro je Beratungsschwerpunkt. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Kontakt
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt
und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Dr. Jens-Uwe Schade – Pressesprecher
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331 86670-16
Mobil: 0172 3927202
Fax: 0331 86670-18
E-Mail: Jens-Uwe.Schade@mlul.brandenburg.de
www.mlul.brandenburg.de