Höfe.Bilden.Vielfalt finanziert Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben

Höfe.Bilden.Vielfalt finanziert Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben

Die Initiative Höfe.Bilden.Vielfalt unter dem Dach der Bioland Stiftung bietet dieses Jahr erstmalig ein Förderprogramm an, welches Landwirt:innen finanziell dabei unterstützt, Maßnahmen zur Bewahrung und Erhöhung der Artenvielfalt umzusetzen.

Gefördert werden Projekte auf sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Mit dem Förderprogramm finanziert die Bioland Stiftung vor allem innovative, experimentelle, beispielhafte Projekte mit „Strahlkraft“ und langfristiger Wirkung für die Artenvielfalt.

Aber auch Projekte, bei denen landwirtschaftliche Betriebe besondere formelle oder praktische Hürden zur Förderung der Biodiversität zu überwinden haben, die Förderung also gezielt zur Überwindung dieser Hürden beiträgt. Zum Beispiel können Betriebe gefördert werden, die

  • zur Extensivierung ihres Milchviehbetriebes einen Festzaun installieren
  • einen Miniladewagen zum Abfahren des Saumschnittes entwickeln
  • spezielle Artenschutzmaßnahmen für eine auf ihrem Betrieb vorkommende Art umsetzen

Die Mindestförderhöhe pro Projekt beträgt 2.000 €. Die mögliche Förderhöhe je Projekt richtet sich nach den im jeweiligen Förderjahr für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Für das Jahr 2024 stehen Mittel bis zu 15.000 € pro Projekt zur Verfügung. Ein Projekt kann zunächst für einen Zeitraum bis zu drei Jahren gefördert werden. Eine erneute Förderung ist über einen Folgeantrag möglich.

Nicht finanziert werden Projekte der Kinder- und Erwachsenenbildung, Projekte, für die bereits eine öffentliche oder staatliche Förderung möglich ist, sowie Projekte auf nicht landwirtschaftlich genutzten Privat- oder Kommunalflächen. Dementsprechend muss der landwirtschaftliche Betrieb die einzelnen Maßnahmen des Projekts auf den eigenen oder selbst gepachteten Betriebsflächen umsetzen.

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich, wobei der Stichtag für die Förderungen im jeweiligen Kalenderjahr der 15. Februar ist. Ein fünfköpfiger Beirat, bestehend aus zwei hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Bioland Stiftung, zwei Expertinnen aus dem Bereich Landwirtschaft und Naturschutz und einem Landwirt, berät über die Ablehnung oder Empfehlung zur Förderung der Projekte.

Projekte, für die der Beirat eine Empfehlung ausspricht, werden anschließend durch einen naturschutzfachlichen Partner vor Ort geprüft. Die darauffolgende Entscheidung über die endgültige Zusage oder Ablehnung eines Antrags obliegt der Bioland Stiftung.

Interessierte Landwirt:innen können mittels eines kurzen Antragschecks und über eine formlose Vorab-Anfrage einschätzen lassen, ob ihre Projektidee inhaltlich und fachlich zum Förderprogramm passt und ob es für sie sinnvoll ist, einen vollständigen Antrag einzureichen.

Alle Formulare für den Projektantrag, die Dokumentation und Abrechnung sowie weitere Informationen zum Förderprogramm können auf der Seite https://hoefe-bilden-vielfalt.org/foerderprogramm/ abgerufen werden.

Kontakt
Höfe.Bilden.Vielfalt
c/o Bioland Stiftung
Wolf Gutmann – Projektleitung
Schiefer Weg 6e
37073 Göttingen
Tel.: 0176 46653547
E-Mail: gutmann@bioland-stiftung.org
https://hoefe-bilden-vielfalt.org