Am vergangenen Freitag hat das Brandenburger Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es ein Förderprogramm für Ackerrand und Blühstreifen innerhalb des Kulturlandschaftsprogrammes auflegt. Damit erfüllt Brandenburg eine langjährige Forderung des Berufsstandes und folgt anderen Bundesländern, wo es dieses Förderprogramm schon seit längerem gibt.
Der Sprecher des Agrarpolitischen Arbeitskreises des Ökologischen Landbaus Brandenburg, Sascha Philipp, sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass nun auch in Brandenburg der Insektenschutz bei den Fördertatbeständen eine Rolle spielt. Wir können jedoch überhaupt nicht nachvollziehen, warum Ökobetriebe von dieser Förderung ausgenommen werden.“
Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes ergänzt: „Es ist nicht zu verstehen, dass es nicht möglich sein soll, über ökologisch und konventionell bewirtschaftete Flächen hinaus vernetzend Ackerrand und Blühstreifen anzulegen, die gleichermaßen vom Land unterstützt werden.“
Philipp und Wendorff sind sich darin einig, dass man bei den Ökobetrieben die Förderhöhe um die Höhe der Ökoförderung durchaus reduzieren könnte, um Doppelförderung zu vermeiden und fordern daher Minister Vogelsänger auf, umgehend nachzubessern.
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