
Wurst, Quark oder Eier stammen von Tieren, die ausreichend Platz im Stall und Auslauf hatten und ausschließlich mit Bio-Futter gefüttert wurden. Für die weiterverarbeitenden Betriebe gibt es ebenfalls strenge Vorschriften, beispielsweise welche Zusatzstoffe sie einsetzen dürfen. Geschmacksverstärker oder künstliche Aromen sind verboten. Kurzum: Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind gesetzlich geschützt. Die Einhaltung der Kriterien wird in der gesamten Prozesskette staatlich kontrolliert; Missbrauch ist strafbar und wird verfolgt.
Damit die Kundschaft bei den zahlreichen Logos den Überblick behält, führte das deutsche Landwirtschaftsministerium 2001 das sechseckige Bio-Siegel ein. Neben dieser freiwilligen Kennzeichnung gibt es seit 2010 das verpflichtende Zeichen der EU: ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund. Alle europäischen Bio-Lebensmittel werden damit gekennzeichnet, so schreibt es die EU-Öko-Verordnung vor.1 Das Siegel garantiert Mindeststandards und ist inzwischen auf mehreren hunderttausend Produkten zu finden. Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ein strenges Kontrollsystem zu betreiben.2 Aus Drittländern importierte Produkte dürfen das EU-Siegel verwenden, müssen dann aber mit „Nicht EU-Landwirtschaft“ oder dem Herkunftsland gekennzeichnet sein. Sie werden von akkreditierten Kontrollstellen überwacht, die die EU-Kommission zugelassen hat.
Zusätzlich zum EU-Logo können die Hersteller auch noch das Symbol ihres ökologischen Anbauverbands – wie Demeter, Bioland und Naturland – auf die Verpackungen drucken. Denn die Öko-Anbauverbände haben noch strengere Kriterien als die staatlichen Stellen und garantieren daher eine höhere Prozessqualität. Sie verlangen von ihren Mitgliedern, dass der ganze Betrieb ökologisch wirtschaftet und nicht nur einzelne Produktgruppen entsprechend hergestellt werden. Auch haben Tiere hier noch mehr Platz. Darüber hinaus hat jeder Anbauverband eigene Schwerpunkte.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Einkauf außerdem auf Herkunft und Saisonalität von Obst und Gemüse achten. Dabei gilt die Faustformel: Je näher, desto frischer. Außerdem schont es die Umwelt, wenn Nahrungsmittel nicht von weither antransportiert werden müssen.
Manche Hersteller drucken Formulierungen wie „naturnah“, „umweltgerecht“ oder „aus kontrolliertem Anbau“ auf ihre Packungen. Das besagt gar nichts, weil jeder diese Begriffe einfach verwenden darf. Nur mit dem EU-Siegel sind Produkte vertrauenswürdig. Bevor ein Bio-Zertifikat ausgestellt werden darf, kontrollieren die Öko-Kontrolleurinnen oder -kontrolleure der zuständigen Kontrollstelle den Betrieb mindestens einmal jährlich. Darüber hinaus kommen sie auch stichprobenartig unangekündigt zu den Unternehmen. Sie checken beispielsweise den Gesamtzustand des Betriebs, Ställe und Auslauf für die Tiere und den Zukauf von Rohstoffen. Ein Bio-Zertifikat ist für ein Jahr gültig.
1 EU-Verordnung 2018/848 (77)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32018R0848
https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/rechtsverordnungen
2 EU-Verodnung 2017/625
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0625
und EU-Verordnung 2018/848 (21)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848